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   BVerwG, 02.09.1999 - 9 B 325.99   

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https://dejure.org/1999,26282
BVerwG, 02.09.1999 - 9 B 325.99 (https://dejure.org/1999,26282)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1999 - 9 B 325.99 (https://dejure.org/1999,26282)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1999 - 9 B 325.99 (https://dejure.org/1999,26282)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Rahmen der Berufung - Einverständnis der Beteiligten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 9 B 325.99
    Daß in derartigen Fällen das Berufungsgericht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 130 a VwGO nicht an einer Entscheidung im Beschlußwege gehindert ist, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32, nachfolgend stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juli 1998 - BVerwG 9 B 716.98 - und vom 17. September 1998 - BVerwG 9 B 902.98 -).
  • BVerwG, 28.07.1998 - 9 B 716.98

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 9 B 325.99
    Daß in derartigen Fällen das Berufungsgericht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 130 a VwGO nicht an einer Entscheidung im Beschlußwege gehindert ist, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32, nachfolgend stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juli 1998 - BVerwG 9 B 716.98 - und vom 17. September 1998 - BVerwG 9 B 902.98 -).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 9 B 325.99
    Ob das Berufungsgericht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
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